| 05.01.2006 Nichtraucher-Wettbewerb der Schüler |
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Limburg-Weilburg. Eine Tragödie wie in Bad Reichenhall nach dem Einsturz der Eissporthalle geschieht in Deutschland glücklicherweise nur sehr selten. Doch es gibt auch im Landkreis Limburg-Weilburg Schulgebäude und Turnhallen, die vor mehreren Jahrzehnten gebaut wurden und möglicherweise inzwischen marode sind. Eigentümer dieser Gebäude ist der Schulträger, also der Landkreis Limburg-Weilburg, der dazu verpflichtet ist, für deren Erhalt zu sorgen – auch wenn es keine gesetzlichen Auflagen gibt, deren Bausubstanz nach Errichtung regelmäßig überprüfen zu lassen.
Die NNP wollte von Landrat Dr. Manfred Fluck (SPD) wissen, ob er garantieren kann, dass diese Gebäude in akzeptablem baulichen Zustand sind und gefahrlos genutzt werden können.
«Ich kann Entwarnung geben. Nach menschlichem Ermessen ist mit einem Schadensfall an kreiseigenen Gebäuden nicht zu rechnen», stellte der Landrat klar. Der Schulträger wisse genau Bescheid über die Bausubstanz der 65 Schulen und diversen Sport- und Veranstaltungshallen im Kreis. «Es besteht kein gesteigerter Handlungsbedarf», sagte Fluck. Denn in den vergangenen Jahren seien alle so genannten Sonderbauten im Eigentum des Kreises – dazu zählen unter anderem Schulen, Turnhallen, Dorfgemeinschaftshäuser und Markthallen – von den Fachleuten der Kreisbauaufsicht überprüft worden. «Diese Überprüfung werden wir in den nächsten Jahren fortsetzen.»
Dass sich der Kreis als Hausherr einen guten Überblick über seine Gebäude verschafft habe, hat nach Flucks Worten vor allem drei Gründe: Zum einen hätten mehrere Schulen und Hallen in den vergangenen Jahren in Sachen Brandschutz auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Weitere Gebäude seien wegen PCB-Belastung saniert worden oder würden gerade saniert. Schließlich seien im Zuge des vor wenigen Wochen abgeschlossenen «Sale-and-Lease-Back»-Geschäfts mit einer privaten Gesellschaft alle 31 veräußerten Schulgebäude auf ihren Wert und damit auch auf ihren baulichen Zustand untersucht worden.
Als Beispiel nannte Fluck die zum Teil abgeschlossene Sanierung der St.-Blasius-Schule in Frickhofen. Die dortige Turnhalle stehe unter der Kontrolle des Kreises, der Neubau sei geplant. Für die Mittelpunktschule Goldener Grund sei 2002 eine neue Sporthalle errichtet worden. Als nächstes steht unter anderem die Sanierung der Adolph-Reichwein-Schule und der Theodor-Heuss-Schule in Limburg sowie der Fürst-Johann-Ludwig-Schule in Hadamar an. Auch die größte Sport- und Veranstaltungshalle des Kreises, die Limburger Heinz-Wolf-Halle, sei von der Bausubstanz her «in ordentlichem Zustand», sagte der Landrat. Dies habe die Bauaufsicht festgestellt, als vor zwei bis drei Jahren dort das Belüftungssystem renoviert werden musste und aus diesem Anlass das gesamte Gebäude unter die Lupe genommen worden sei.
Im Landkreis wurden die öffentlichen Gebäude also nach Angaben des Landrats aus verschiedenen Gründen in den vergangenen Jahren in Augenschein genommen. Doch wäre ein Gesetz zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen durch unabhängige Gutachter nicht auch bei Bauten sinnvoll, in denen sich täglich viele Menschen aufhalten? Bislang gibt es eine solche Auflage etwa für Brücken. Diese müssen in festgelegten zeitlichen Abständen überprüft werden.
Der Limburger Baustatiker Andreas Mohrdieck hält indes nicht viel davon, die Gesetzgebung vorschnell zu verschärfen. Beim Bau eines Gebäudes seien die Sicherheitsvorgaben bereits extrem hoch. «Wenn jetzt davon gesprochen wird, dass ein Gebäude alle fünf Jahre überprüft werden sollte, dann ist das absolut übertrieben», sagte Mohrdieck. Eine Überprüfung alle 20 bis 25 Jahre halte er durchaus für sinnvoll, allerdings stünden dann meist sowieso Umbauten oder Renovierungen an. Baumaterialien unterliegen nach Mohrdiecks Worten Verschleiß. Auch zunehmende Luftverschmutzung trage dazu bei. Eine statische Überprüfung könne größeren Schäden vorbeugen. (jub) 


Quelle: www.nnp.de (o.g. Datum) 
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