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Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Er vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. Grundsätzlich ist die Mitbestimmung der Eltern im Hessischen Schulgesetz festgelegt (§35 Abs. 1 des Hess. Schulgesetz).
Neben diesen gesetzlich verankerten Möglichkeiten gibt es vielerlei Gelegenheit, kreativ, gestaltend und mitwirkend den Schulalltag mitzubeleben. Ideen, die Eltern aus ihrem praktischen Berufsalltag und Erfahrungsschatz beisteuern, können helfen, das Schulleben wirklichkeitsnah und aktuell gestalten.

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