| 06.12.02 Streit um die Direktorenstelle ist beendet |
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Von Gerhard Egenolf
Hadamar. Noch ist einige Tage hin bis Weihnachten, doch an der Fürst-Johann-Ludwig-Schule war gestern schon Bescherung. Getuschelt wurde ja schon seit ein paar Tagen, seit gestern ist es offiziell: Peter Laux (45) aus Niederhadamar wird neuer Schulleiter der Fürst-Johann-Ludwig-Schule.
Das war im Juni auch schon mal gemeldet worden, aber da hatte die Mitbewerberin für die Schulleiterstelle, Studiendirektorin Rita Wagner aus Frankfurt, Widerspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Der 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat am 26. November diese Klage aber in zweiter Instanz endgültig abgewiesen.
"Somit ist das Begehren der Klage führenden Person auf eine zeitweilige Anordnung, den ausgewählten Bewerber nicht zum Direktor als Leiter einer Gesamtschule mit Oberstufe an der Fürst-Johann-Ludwig-Schule in Hadamar zu ernennen, hinfällig. Weitere rechtliche Schritte können von der Klage führenden Person nun nicht mehr beschritten werden", heißt es in einer offiziellen Erklärung des Kultusministeriums.
Kultusministerin Karin Wolff ist hoch erfreut, dass die seit Sommer 1998 vakante Stelle des Schulleiters nun umgehend besetzt werden kann, eventuell noch vor Weihnachten. "Solche Verzögerungen sind Eltern wie Kollegium kaum mehr erklärlich zu machen. Da kann man sich manchmal nur an den Kopf fassen", kommentiert die Ministerien den vierjährigen Hickhack um die Schulleiterstelle. Karin Wolff dankt der gesamten Schulgemeinde für das gezeigte hohe Engagement, insbesondere dem amtierenden Schulleiter Heinz Valentin für die unermüdliche und erfolgreiche Arbeit in den letzten vier Jahren sowie für das Mittragen der für alle äußerst schwierigen und angespannten Situation.
"Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofe sehr und freue mich, dass das Verfahren jetzt endgültig und unanfechtbar abgeschlossen ist", kommentierte Landtagsabgeordneter Helmut Peuser (CDU) das Urteil. Nach seiner Ansicht müssten dringend die gesetzlichen Bestimmungen geändert werden, damit die Besetzung von Schulleiterstellen nicht um Jahre verzögert werden kann. Dass die Fürst-Johann-Ludwig-Schule trotz aller Probleme in den letzten vier Jahren vorbildlich funktioniert habe, sei vor allem auch ein Verdienst des amtierenden Schulleiters Heinz Valentin, seines Leitungsteams und der Lehrerschaft zu verdanken. Valentin habe sich für "seine Schule" mehr als verdient gemacht und war schon mehrfach amtierender Leiter, was mit erheblicher Mehrbelastung verbunden gewesen sei. "Das ist durchaus nicht selbstverständlich", betonte Peuser.
"Für mich ist es ein glücklicher Tag, ich bin riesig froh, dass die Stelle endgültig besetzt wird", unterstrich der amtierende Schulleiter Heinz Valentin. Fast viereinhalb Jahre sei die Schulleiterstelle an der über 2100 Schüler zählenden Schule, der zweitgrößten dieser Art in Hessen, unbesetzt gewesen. "Das war eine riesige Belastung, tagtäglich", unterstrich Valentin. Er dankte seinen Mitarbeitern, dem Schulleitungsteam und dem Kollegium für die hervorragende Zusammenarbeit.
Heinz Valentin wird im Februar nächsten Jahres 63 Jahre alt und nach eigenen Aussagen zum Ende des Schuljahres aus dem Dienst ausscheiden und in Pension gehen. "Ich werden den neuen Schulleiter noch bis Schuljahresende begleiten und einarbeiten. Das wird mit Peter Laux wesentlich einfacher, als wenn jemand von außerhalb gekommen wäre", so Valentin. Oberstudienrat Peter Laux wollte sich gestern zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes nicht äußern. Seit dem Ausscheiden des damaligen Direktors Lothar Hartmann im Sommer 1998 ist die Schulleiterstelle unbesetzt. Wegen "Konkurrentenklagen" war die Besetzung ins Stocken geraten, die Stelle musste insgesamt drei Mal ausgeschrieben werden. Seitens des Ministeriums, so Ministerin Wolff, sei in allen Phasen zügig gehandelt worden: "Obwohl die Auswahlentscheidungen stets klar und deutlich begründet worden waren, scheiterte die jeweils anstehende Besetzung, weil hiergegen jeweils ein Verwaltungsstreitverfahren angestrengt worden ist". 

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Quelle: www.nnp.de (o.g. Datum) 
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