Was muss ich tun, wenn ich im Unterricht gefehlt habe?

 

Die Lehrkraft überprüft die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler; versäumte Unterrichtsstunden werden als „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“ vermerkt. Bei Versäumnissen gelten folgende Regelungen:

  • Spätestens am dritten Versäumnistag teilen die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler den Grund des Fernbleibens schriftlich mit. Die Entschuldigung ist unmittelbar nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs allen Fachlehrerinnen und -lehrern vorzulegen. Die Schülerinnen und Schüler tragen vorher das Datum und die Anzahl der versäumten Stunden mit den Namen aller Lehrkräfte, bei denen sie gefehlt haben, ein und lassen abzeichnen. Danach zeichnet die Tutorin bzw. der Tutor die Entschuldigung ebenfalls ab. Die Schülerin bzw. der Schüler bewahrt die Entschuldigung selbst auf.
  • Bei Versäumnis einer Klausur oder Prüfung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. (Etwaige Kosten des Attestes gehen zu eigenen Lasten.)
  • In allen Fällen, in denen eine Verhinderung (Führerscheinprüfung, Arzttermin, Bewerbungsgespräch etc.) vorher absehbar ist, ist eine Beurlaubung zu beantragen: bis zu 2 Tagen bei der Tutorin bzw. beim Tutor, längere und an Ferientage angrenzende Beurlaubungen beim Schulleiter. Vor der Genehmigung durch den Tutor bzw. die Tutorin oder den Schulleiter ist zu prüfen, ob die Beurlaubung mit einem angesetzten Termin eines Leistungsnachweises zusammenfällt. In diesem Fall wird der Kursleiter bzw. die Kursleiterin gehört.
  • Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler wegen der Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung (z. B. Chorprobe, SV- oder Schulsportveranstaltung), erfolgt keine Eintragung von Fehlstunden, da in solchen Fällen die Schülerin oder der Schüler „schulisch entschuldigt“ (s e) ist. Um Missverständnisse zu vermeiden, informiert sie oder er rechtzeitig alle betroffenen Lehrkräfte über die außerunterrichtliche Schulveranstaltung.

In jedem Fall gilt, dass die Schülerin oder der Schüler sich selbständig über die versäumten Unterrichtsinhalte zu informieren und diese nachzuarbeiten hat sowie eventuell ausgeteilte Materialien nachträglich besorgen muss.
Eine hohe Zahl von Fehlstunden kann dazu führen, dass die jeweilige Kursleiterin bzw. der Kursleiter die mündliche Leistung nicht feststellen kann.

 

Versäumnis von Klausuren und Leistungsnachweisen

Wird eine Klausur oder ein anderer Leistungsnachweis aus von der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheitsfall) versäumt, so entscheidet die Kurslehrkraft nach Vorlage des Attests, ob die Klausur bzw. der Leistungsnachweis nachzuholen ist. Das Attest muss am Fehltag oder davor ausgestellt sein.
Wer eine Klausur oder einen anderen Leistungsnachweis aus selbst zu vertretenden Gründen versäumt, erhält dafür null Punkte.

 

Muster für ein Entschuldigungsschreiben zum Download 


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