Regelung bei Fehlzeiten in der Oberstufe der FJLS
1. Verhalten bei Fehlstunden
Spätestens am dritten Versäumnistag teilen die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler den Grund des Fernbleibens schriftlich der Schule bzw. der Tutorin / dem Tutor mit.
Dies geschieht im Entschuldigungsschreiben (vgl. Musterentschuldigung). Die Schülerinnen und Schüler tragen das Datum und die versäumten Stunden mit den Namen aller Lehrkräfte, bei denen sie gefehlt haben, ein. Die Entschuldigung ist – falls sie oder er noch nicht zuvor z.B. per Teams informiert worden ist – unmittelbar nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs zuerst der Tutorin / dem Tutor zur Kenntnis zu geben. Sie / er zeichnet zunächst nur die Kenntnisnahme ab. Unverzüglich danach ist die Entschuldigung allen betroffenen Fachlehrkräften vorzulegen und ebenfalls abzeichnen zu lassen. Erst wenn alle Fachlehrkräfte die Entschuldigung abgezeichnet haben, trägt die Tutorin / der Tutor die entsprechenden Fehlzeiten als entschuldigt in WebUntis ein (zeitlich letzte Unterschrift). Wenn in begründeten Fällen Fachlehrkräfte Fehlzeiten nicht abzeichnen, gelten die entsprechenden Stunden als nicht entschuldigt. Dass die Tutorin / der Tutor aufgrund dieser Neuerung bzw. Präzisierung gegenüber der bisherigen Regelung nun 2mal abzeichnen muss, ist zwar etwas aufwändiger, hat aber den Vorteil, dass sichergestellt ist, dass der Tutor / die Tutorin sofort über alle Fehlzeiten seiner / ihrer Tutandinnen und Tutanden informiert ist. So wird verhindert, dass aufgrund von neuerlichen Erkrankungen, Unterrichtsausfällen oder Exkursionen etc. die Tutorinnen und Tutoren erst nach mehreren Wochen von Fehlzeiten erfahren. Schulintern werden (außer in begründeten Ausnahmefällen) Entschuldigungen nicht nur bis zum dritten Tag nach dem Fehlen (OAVO § 6) akzeptiert, sondern aus unterrichtsorganisatorischen Gründen bis zum achten Tag, u.U. kann die Zeit für das Beibringen aller Unterschriften von der Tutorin / dem Tutor noch verlängert werden, z.B. bei Erkrankung einer Lehrkraft.
Ausnahme E-Phase: Versäumnisse von Unterricht im Klassenverband müssen nicht von den Fachlehrkräften
entschuldigt werden. Hier reicht allein die Entschuldigung durch die Tutorin / den Tutor.
Die Entschuldigung ist den Lehrkräften unaufgefordert vorzulegen. Der Schüler / die Schülerin bewahrt alle abgezeichneten Entschuldigungsschreiben selbst auf.
Wenn bei Versäumnis einer Klausur oder Prüfung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, so ersetzt die Bescheinigung allein nicht das Entschuldigungsschreiben; auf der Bescheinigung wird auch nicht abgezeichnet!
In jenen Fällen, in denen eine Verhinderung (Führerscheinprüfung, Arzttermin, Bewerbungsgespräch etc.) vorher absehbar ist, ist eine Beurlaubung zu beantragen (Formular: Antrag auf Beurlaubung): bis zu 2 Tagen bei der Tutorin / beim Tutor, längere und an Ferientage angrenzende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen zur
„Brauchtumspflege“ (Kirmes) beim Schulleiter. Vor der Genehmigung durch den Tutor / die Tutorin oder den Schulleiter ist zu prüfen, ob die Beurlaubung mit einem angesetzten Termin eines Leistungsnachweises zusammenfällt. In diesem Fall wird der betroffene Kursleiter / die Kursleiterin gehört.
Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin wegen der Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung (z. B. Chorprobe, SV- oder Schulsportveranstaltung), erfolgt keine Eintragung von zählenden Fehlstunden in WebUntis. Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen die betroffenen Schülerinnen oder Schüler
den Grund des Fehlens allen Fachlehrern / Fachlehrerinnen mit.
Eine sehr hohe Zahl von Fehlstunden kann dazu führen, dass die jeweilige Kursleiterin / der jeweilige Kursleiter die Leistung nicht feststellen kann.
Sofern die Schülerin / der Schüler den Grund des Fehlens selbst zu vertreten hat (z. B. „verschlafen“, „verkatert“), gilt das Fehlen als unentschuldigt.
2. Fehlzeiten im Sportunterricht
Kann ein Schüler / eine Schülerin am praktischen Teil des Sportunterrichts nicht teilnehmen, obwohl er / sie den anderen Unterricht besucht, muss er / sie sich zu Beginn der Sportstunde beim Kursleiter / bei der Kursleiterin melden, der / die dann entscheidet, ob der Schüler / die Schülerin dem Unterricht beiwohnen muss oder ausnahmsweise fernbleiben darf. I. d. R. muss die Schülerin / der Schüler anwesend sein, um den sporttheoretischen Unterrichtsinhalten zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen (z. B. schiedsrichtern, sportmotorische Leistungen aufzeichnen, Spielanalysebögen auswerten). Meldet sich der Schüler / die Schülerin bei der Sportlehrkraft nicht vor oder zu Beginn der Stunde, gilt ein Fehlen als unentschuldigt.
Kann ein Schüler / eine Schülerin länger als drei Wochen nicht am praktischen Teil des Sportunterrichts teilnehmen, muss er / sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Freistellung vom praktischen Teil in Sport für mehr als 3 Monate erfordert eine amtsärztliche Untersuchung.
3. Mitteilung der Fehlstunden bei der Notenbesprechung
Die Kursleiterin / der Kursleiter teilt bei der Notenbesprechung in jedem Fach auch die Zahl entschuldigter und unentschuldigter Fehlstunden den Schülerinnen und Schülern mit. Sollte sie / er dies versäumen, so fordert der Kurs diese Mitteilung bitte ein!





















