Übersicht zu den zu erbringenden Leistungsnachweisen

 

„Leistungsnachweise“ im Sinne der Verordnung (OAVO § 9) sind:

  • Klausuren (keine Aussagen über deren Länge) oder
  • Referate und Präsentationen,
  • umfassende schriftliche Ausarbeitungen,
  • mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen (mit zwei Prüferinnen oder Prüfern, Einzel- oder Gruppenprüfungen mit i. d. R. zwei Schülerinnen und Schülern),
  • fachpraktische Prüfungen in Kunst, Musik und DSP (mit fachpraktischen und theoretischen Anteilen; bei entsprechendem Beschluss der Fachkonferenz für die Einführungs- und Qualifikationsphase verpflichtend),
  • besondere Fachprüfungen in Sport mit sportpraktischen und -theoretischen Anteilen.

 Leistungsnachweise


 

warumAbi   arbeiten   sprachen   fehlen

leistung   faecher   11   12 13

abi   ueber   ueber   gruen 

gruenbrosch ab26   faq


 

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