Die Abiturprüfung und die Prüfungsfächer

 

Die Abiturprüfung erfolgt in fünf Fächern:

  • P1 und P2 (1. und 2. Prüfungsfach): 2 Leistungskurse, schriftliche Prüfungen
  • P3 (3. Prüfungsfach): Grundkurs, schriftliche Prüfung
    Es ist jedes Grundkursfach möglich, außer einer in der Sek. II neu begonnenen Fremdsprache und Sport.
  • P4 (4. Prüfungsfach): Grundkurs, mündliche Prüfung
    Es ist jedes Grundkursfach möglich, auch eine neu begonnene FS und Sport.
  • P5 (5. Prüfungsfach): Grundkurs, weitere mündliche Prüfung oder Präsentationsprüfung
    Es ist jedes Grundkursfach möglich, auch eine neu begonnene FS und Sport.

P3 bis P5 werden erst bei der Meldung zum Abitur – d. h. zu Beginn der Q4 – verbindlich gewählt.
Ist Sport Prüfungsfach, muss bereits ab Q1 ein dreistündiger Sportkurs besucht werden und (für den Fall einer längeren Verletzung) die Benennung eines Ersatzprüfungsfaches möglich sein.
Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Als Bearbeitungszeit sind mindestens vier Schulwochen vorgesehen. Wer im 5. Prüfungsfach eine Präsentationsprüfung ablegen möchte, gibt dies bei der Meldung zum Abitur an.

Statt des 5. Prüfungsfachs kann wahlweise eine besondere Lernleistung (BLL) in die Abiturprüfung eingebracht werden. Sie ist frühzeitig mit einer betreuenden Lehrkraft abzusprechen und spätestens zu Beginn der Q3 beim Schulleiter verbindlich zu beantragen. Sie kann bei der Meldung zum Abitur (zu Beginn der Q4) nicht widerrufen werden. Eine besondere Lernleistung kann sein: ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, eine Ausarbeitung zu den Ergebnissen eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder eines Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und wird im Rahmen eines Kolloquiums dargestellt und erläutert.

 

Ergänzende Regelungen zu den Prüfungsfächern

  • Unter den Prüfungsfächern müssen sein:
    1. Deutsch,
    2. Mathematik sowie
    3. eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik.
    Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt, wohl aber mit einer Präsentationsprüfung abgedeckt werden.
  • Die fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken. Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken.
  • Jedes Prüfungsfach muss durchgängig in der gesamten Oberstufe (von E1 bis Q4) belegt werden. Aus sämtlichen Prüfungsfächern müssen je vier Kurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Dadurch können maximal 8 Kurse aus nicht einbringungspflichtigen Fächern eingebracht werden.
  • Ein Wechsel zw. ev. u. kath. Religion, zw. Religion u. Ethik oder zw. Kunst u. Musik macht diese Fächer als Prüfungsfächer unmöglich.

 

Die Gesamtqualifikation (Wertungen für das Abitur)

Die Ergebnisse aus den LKs und den GKs der Qualifikationsphase sowie aus der Abiturprüfung werden Gesamtqualifikation genannt. Sie wird also aus drei Teilen gebildet, welche zu zwei Blöcken zusammengefasst werden:

abitur wertung

 

Ergänzende Regelungen zur Gesamtqualifikation

  • Block I: Von den 8 LKs und den 24 einzubringenden GKs dürfen höchstens 6 Kurse, davon maximal 2 LKs, unter 5 P liegen (z. B. 4 GKs + 2 LKs, aber auch 5 GKs + 1 LK oder 6 GKs + 0 LKs). Die Mindestpunktzahlen in der Summe gelten trotzdem. Minderleistungen müssen also ausgeglichen werden. Kein Kurs mit Beleg- oder Einbringverpflichtung darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
  • Block II: In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. Keine Prüfung darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Unberührt bleiben die Möglichkeiten einer mündlichen Zusatzprüfung, einer mündlichen Nachprüfung und einer Wiederholungsprüfung.
  • Aus sämtlichen Prüfungsfächern müssen je vier Kurse (aus Q1 – Q4) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
  • Aus Sport können maximal drei Grundkurse angerechnet werden, sofern Sport kein Prüfungsfach ist (OAVO, § 17,1 und § 26,4a).
  • Ist Sport 4. oder 5. Prüfungsfach, werden alle vier Kurse der Qualifikationsphase gewertet (OAVO, § 26,3a). Außerdem muss dann in der gesamten Qualifikationsphase ein dreistündiger Grundkurs Sport besucht werden.
  • Wer eine 2. Fremdsprache erst in der Oberstufe beginnt (Spanisch), muss die Grundkurse aus Q3 und aus Q4 einbringen. Die Ergebnisse der übrigen Halbjahre können eingebracht werden.

 

Übersicht für die eigene Planung zum Download (bis Abitur 2025)

Übersicht für die eigene Planung zum Download (ab Abitur 2026)

 

 

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