Hinweise zu Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern
Beurlaubungen können ausschließlich von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern selbst beantragt werden, nicht von Vereinen oder anderen Institutionen.
Anträge auf Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern müssen rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor der Beurlaubung) mit dem hier verlinkten Formular bei der Schule eingereicht werden.
Für vorhersehbare ganztägige Abwesenheiten, wie zum Beispiel Führerscheinprüfungen oder Arzttermine, ist eine Beurlaubung unmittelbar nach Bekanntwerden des Termins zu beantragen. Nachträglich eingereichte „Entschuldigungen" werden nicht akzeptiert.